Beste Aussichten für das Ehrenamt
Gerdes fördert soziale Projekte von regionalen Vereinen
Sie sind ehrenamtlich tätig und benötigen finanzielle Unterstützung für die Umsetzung eines gemeinnützigen Projekts? Ob Bildung, Sport, Jugend, Kultur, Umwelt oder viele weitere Bereiche: Wir fördern vielfältige Projekte von ehrenamtlichen Vereinen, Initiativen und soziale Einrichtungen, die einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl der Samtgemeinde Lengerich und unserer Region leisten.
Thomas Gerdes
"Unser Herz schlägt für Lengerich und das Emsland. Hier sind seit der Firmengründung in 1949 unsere Wurzeln, hier sind wir „Durchblicker“ zuhause. Was wir ganz besonders an unserer Heimat schätzen? Das sind: das gelebte Miteinander und das große ehrenamtliche Engagement der hier ansässigen Menschen.“
Peter Simon-Höke
„Seit jeher ist es uns ein wichtiges Anliegen, das Ehrenamt in unserer Region zu stärken. Und wir wollen unser Engagement anlässlich unseres 75-jährigen Firmenjubiläums noch weiter ausbauen. Daher stellen wir für 2024 einen Betrag über 10.000 € für die Förderung sozialer Projekte in der Region zur Verfügung."
Bewerben Sie sich jetzt für eine Förderung! Bewerbungen für Projekte in 2024 sind fortlaufend möglich. Die Auswahl der geförderten Projekte und Ausschüttung der Fördergelder erfolgen vierteljährlich.
So bewerben Sie sich für eine Ehrenamtsförderung
Sie können sich ohne großen bürokratischen Aufwand per Online-Antrag für eine Förderung Ihres gemeinnützigen Projekts bewerben. Die Auswahl der geförderten Projekte sowie die Ausschüttung der Fördergelder erfolgen quartalsweise. Ausführliche Informationen finden Sie hier:
Die Projektförderung der Gerdes GmbH richtet sich an ehrenamtliche Vereine, Verbände und Institutionen, die sich für unsere Region und die dort ansässigen Menschen engagieren.
Bewerbungen einreichen können Einzelpersonen, Gruppierungen und Einrichtungen. Das können zum Beispiel soziale Einrichtungen, Elternvereine von Kindergärten oder Schulen, Sportvereine, Kunst- oder Kulturvereine, Tierschutzvereine oder Freiwillige Feuerwehren sein. Unterstützt werden können aber beispielsweise auch Hospize, Bildungsprojekte, Projekte zur Integration Geflüchteter oder zur Inklusion von Menschen mit Behinderung.
Das soziale Engagement hat so viele verschiedene Gesichter wie die Menschen, die wir damit unterstützen möchten. Also zögern Sie nicht, sich mit Ihrem Herzensprojekt zu bewerben!
Das Fördergebiet umfasst:
- die komplette Samtgemeinde Lengerich mit den Gemeinden Bawinkel, Gersten, Handrup, Langen, Lengerich und Wettrup
- sowie umliegende Städte und Gemeinden im Radius von 20 km rund um unseren Firmensitz im emsländischen Lengerich (z. B. Freren, Lingen, Geeste, Haselünne, Herzlake, Fürstenau, Spelle).
Ausnahme: Mitarbeitende der Gerdes GmbH können sich unabhängig von der Region mit Projekten bewerben, für die sie sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren.
Mit unserer Förderung möchten wir gemeinnützige Projekte in der Region finanziell unterstützen. Das können zum Beispiel konkrete Anschaffungen oder ein zeitlich begrenztes Vorhaben Ihrer gemeinnützigen Organisation sein.
Zur Kapitalbildung oder Deckung von Verwaltungskosten sind die Fördergelder nicht vorgesehen. Die Förderung ist immer projektgebunden. Die Fördergelder dürfen ausschließlich zur Finanzierung des im Förderantrag beschriebenen Projektes verwendet werden. Eine nachträgliche Förderung von bereits abgeschlossenen Projekten ist ausgeschlossen.
Mit unserer Ehrenamtsförderung möchten wir gemeinnützige Projekte aus der Region finanziell unterstützen. Sie können sich demnach um die Übernahme von (Teil-)Kosten eines Projekts bewerben.
Im Jahr 2024 stellen wir einen Gesamtbetrag von 10.000€ zur Ehrenamtsförderung in der Region zur Verfügung. Die Ausschüttung der Fördergelder erfolgt quartalsweise.
Je nach Höhe der beantragten Fördergelder unterstützen wir Ihr Projekt mit einem Teilbetrag oder übernehmen die Gesamtkosten.
Alle Kosten müssen einen direkten Bezug zum Projekt haben. Die Höchstsumme für eine Förderung durch die Gerdes GmbH beläuft sich auf 2.500 €. Die Minimalförderung beträgt 200 €.
Die Verwendung der Fördergelder ist nach Beendigung des Projekts durch Vorlage von Rechnungen und Zahlungsbelege nachzuweisen.
Die Anzahl der geförderten Projekte in 2024 ist variabel und im Wesentlichen von der Höhe der Fördergelder je Projekt abhängig.
Die maximale Fördersumme für 2024 beträgt 10.000 €. Je Projekt fördern wir mit bis zu 2.500 €. Demnach können also mindestens vier Projekte gefördert werden – oder aber auch mehr, wenn der Förderbetrag je Projekt geringer als 2.500 € ist.
Sie finden auf dieser Webseite einen Förderantrag, den Sie online ausfüllen und absenden können. Mit dem Absenden versichern Sie, dass:
- die Angaben zu dem Projekt und den benötigten Fördergeldern korrekt und vollständig sind,
- wir bei Rückfragen zu Ihrem Projekt Kontakt mit der im Förderantrag genannten Ansprechperson aufnehmen dürfen, und
- die Verwendung der Fördergelder nach Beendigung des Projekts durch Rechnung nachgewiesen wird.
Außerdem nehmen Sie zur Kenntnis:
- Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
- Die Förderung ist projektgebunden.
- Die Fördergelder dürfen ausschließlich zur Finanzierung des im Förderantrag beschriebenen Projekts verwendet werden.
- Entspricht die Verwendung der Fördergelder nicht dem im Förderantrag angegebenen Zweck oder gibt es eine Nichterbringung des Verwendungsnachweises, müssen die Fördermittel ganz oder teilweise zurückerstattet werden.
Sie können sich in 2024 ganzjährig um eine Projektförderung bewerben. Die Ausschüttung der Fördergelder erfolgt vierteljährlich.
Sie können sich jederzeit mit neuen Projekten um eine Förderung bewerben. Auch Folgeanträge für bereits durch uns geförderte Projekte sind möglich.
Eine einmal erteilte Förderung begründet aber keinen Anspruch auf eine zukünftige Förderung, es sei denn, diese wurde ausdrücklich und verbindlich zugesagt.
Im Anschluss eines jeden Quartals (also im April, Juli und Oktober 2024 sowie im Januar 2025) sichtet ein internes Gremium alle eingegangenen Bewerbungen und prüft, ob die eingereichten Projekte unseren Förderbestimmungen entsprechen.
Direkt danach stimmen unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ab, welche Projekte tatsächlich gefördert werden. Sobald die Abstimmung beendet ist und die Stimmen ausgezählt sind, informieren wir alle Antragsteller über die Ergebnisse.
Ein internes Gremium der Gerdes GmbH sichtet alle eingegangenen Bewerbungen und prüft, ob die eingereichten Projekte unseren Förderbestimmungen entsprechen. Dann entscheiden im zweiten Schritt unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen darüber, welche gemeinnützigen Projekte gefördert werden. Dazu findet direkt im Anschluss eines jeden Quartals (also im April, Juli und Oktober 2024 sowie im Januar 2025) eine interne Abstimmung statt. Die Projekte mit den meisten Stimmen erhalten dann eine finanzielle Unterstützung.
Wir informieren alle Antragstellenden per E-Mail oder telefonisch, sobald entschieden ist, welche Projekte gefördert werden.
Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt direkt im Anschluss eines jeden Quartals. Dazu findet eine Online-Abstimmung unter unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen statt. Sobald die Ergebnisse der Abstimmung feststehen, werden alle Antragstellenden zeitnah kontaktiert.
Sie erhalten übrigens auch eine Information, wenn Ihr Projekt nicht für eine Förderung ausgewählt wurde.
Sofern Ihr Projekt für eine Förderung ausgewählt wurde, überweisen wir den Förderbetrag auf Bankkonto. Die Bankdaten können Sie uns mitteilen, sobald wir Ihnen den positiven Bescheid über eine Förderung geben.
Gerne kann in Absprache mit Ihnen auch ein Termin für eine offizielle Übergabe stattfinden, bei der mit Ihrer Einwilligung auch Foto- und/oder Videoaufnahmen für eine etwaige Berichterstattung angefertigt werden können.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterin:
Silke Rakers
E-Mail:
Telefon: +49 5904 96993-24
Jetzt für eine Projektförderung in 2024 bewerben!
Bitte füllen Sie unseren Antrag auf Projektförderung vollständig aus und senden Sie ihn ab.
Diese Projekte haben bisher eine Förderung erhalten:
Q1 2024
Die erste Mitarbeiterabstimmung fand im April 2024 statt. Unsere Mitarbeitenden konnten aus über 80 eingereichten Förderanträgen, die zwischen Januar und März 2024 eingegangen sind, ihre Favoriten auswählen. Die meisten Stimmen erhielten die Vorhaben des Langener Kreativwerkstatt e.V. sowie des Tierschutzvereins Lingen und Umgebung e.V.. Die seit 2023 ehrenamtlich betriebene Kreativwerkstatt in Langen freut sich über eine Fördersumme von 1.100 Euro, die sie in bequeme, platzsparend stapelbare Stühle investieren möchte. Das Tierheim in Lingen plant, 1.400 Euro für eine Lagermöglichkeit für Hundekörbe, Transportboxen und Decken zu verwenden.
Q2 2024
Für das zweite Quartal 2024 hat die Selbsthilfe Gruppe Lingen des Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. eine Förderung in Höhe von 2.500 Euro von uns erhalten. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. ist die Selbsthilfe- und Interessenvertretung der Menschen in Niedersachsen, die sehbehindert, blind, mehrfachbehindert, hörsehbehindert oder taubblind sind. Die Förderung über 2.500 Euro wird für die Anschaffung eines portablen Vorlesegeräts verwendet, das der Selbsthilfegruppe in Lingen zugutekommt. Dieses Gerät wird es den Mitgliedern der Gruppe ermöglichen, Texte unabhängig zu lesen und ihre Selbstständigkeit im Alltag weiter zu fördern.
Q3 2024
Im dritten Quartal konnten sich gleich zwei Vereine über eine finanzielle Unterstützung freuen: der Kiwanis Club Meppen-Lingen e.V. und der Tierschutzverein Lingen und Umgebung e.V.. Der Tierschutzverein Lingen und Umgebung erhielt 800 Euro für die Anschaffung eines neuen Hubwagens, der den täglichen Betrieb im Tierheim erleichtern wird. Der Kiwanis Club Meppen-Lingen wird die Spende über 1.700 Euro für sein Schulranzenprojekt einsetzen, das bedürftigen Kindern in der Region zugutekommt. Am 19. November fand die Spendenübergabe von insgesamt 2.500 Euro an unserem Firmensitz in Lengerich statt.
Ihre Ansprechpartnerin
Sie haben Rückfragen zu unserer Ehrenamtsförderung? Oder sie möchten sich über den Status Ihres Förderantrags informieren? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterin.
Silke Rakers
E-Mail:
Telefon: +49 5904 96993-24